Investitionszulage : neue Klassifikation der Wirtschaftszweige

Die Investitionszulage erhalten nur bestimmte begünstigte Wirtschaftszweige. Welche Betriebe zu diesem Kreis gehören, bestimmte sich bislang nach der Klassifikation aus dem Jahr 2003. Zum 1.1.2008 **wurde diese **Klassifikation neu geordnet. Im Ergebnis sind eine Reihe von ehemals begünstigten Wirtschaftszweigen nicht mehr investitionszu-lageberechtigt.

BMF vom 4.2.2008, Az. IV C 3 - InvZ 1015/07/0002

Diese Verschärfungen gelten aus Vertrauensschutzgründen jedoch erst für Investitionen, mit denen der Investor **nach dem 31.12.2008 **beginnt. Betroffene Wirtschaftszweige sollten die Neuerungen allerdings schon jetzt beachten, um geplante Investitionen eventuell vorzuziehen. Nicht mehr investitionszulageberechtigt sind insbesondere:

  • die Recyclingbranche,
  • Reparaturbetriebe,
  • der Aufzug- und Rolltreppeneinbau,
  • die Errichtung von selbst vorgefertigten Gebäuden Ausbauelementen und serienmäßig hergestellte Dachstühle
  • das Verlegen von Tonträgern,
  • die Ausstrahlung von Radio- und Filmbeiträgen im Internet,
  • Hufschmiede sowie
  • der Umbau und Tuning von Kfz.

Es gibt aber auch Wirtschaftszweige, die erstmals ab dem 1.1.2008 zulageberechtigt sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Fotojournalisten,
  • Appartementhotels,
  • Beflockung und Bedrucken von Textilien und
  • die Herstellung von Olivenöl, Tafelsalz, Spirituosen und Wein.

Ferner ist zu beachten, dass eine Reihe von Betrieben nun auch in eine andere Begünstigungsgruppe fallen kann.

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05.05.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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