Investitionszulage : neue Klassifikation der Wirtschaftszweige
Die Investitionszulage erhalten nur bestimmte begünstigte Wirtschaftszweige. Welche Betriebe zu diesem Kreis gehören, bestimmte sich bislang nach der Klassifikation aus dem Jahr 2003. Zum 1.1.2008 **wurde diese **Klassifikation neu geordnet. Im Ergebnis sind eine Reihe von ehemals begünstigten Wirtschaftszweigen nicht mehr investitionszu-lageberechtigt.
BMF vom 4.2.2008, Az. IV C 3 - InvZ 1015/07/0002
Diese Verschärfungen gelten aus Vertrauensschutzgründen jedoch erst für Investitionen, mit denen der Investor **nach dem 31.12.2008 **beginnt. Betroffene Wirtschaftszweige sollten die Neuerungen allerdings schon jetzt beachten, um geplante Investitionen eventuell vorzuziehen. Nicht mehr investitionszulageberechtigt sind insbesondere:
- die Recyclingbranche,
- Reparaturbetriebe,
- der Aufzug- und Rolltreppeneinbau,
- die Errichtung von selbst vorgefertigten Gebäuden Ausbauelementen und serienmäßig hergestellte Dachstühle
- das Verlegen von Tonträgern,
- die Ausstrahlung von Radio- und Filmbeiträgen im Internet,
- Hufschmiede sowie
- der Umbau und Tuning von Kfz.
Es gibt aber auch Wirtschaftszweige, die erstmals ab dem 1.1.2008 zulageberechtigt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Fotojournalisten,
- Appartementhotels,
- Beflockung und Bedrucken von Textilien und
- die Herstellung von Olivenöl, Tafelsalz, Spirituosen und Wein.
Ferner ist zu beachten, dass eine Reihe von Betrieben nun auch in eine andere Begünstigungsgruppe fallen kann.
Hinweis:
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05.05.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
