Investitionsabzugsbetrag ist über den Zeitraum verteilbar

Ein Investitionsabzugsbetrag kann innerhalb des dreijährigen Zeitraums aufgestockt werden, auch wenn im Vorjahr bereits ein Posten für die geplante Anschaffung gebildet worden war.

Entgegen der Verwaltungsauffassung hält das FG Niedersachsen eine erneute Berücksichtigung für möglich, wenn der Steuerbescheid des Vorjahres bestandskräftig ist. Eine Einschränkung, wonach der Investitionsabzugsbetrag für das begünstigte Wirtschaftsjahr ausschließlich in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann, ergibt sich nach Meinung des FG weder aus dem Wortlaut des § 7g EStG noch aus den Gesetzgebungsmaterialien.

Die vorherige Ansparrücklage war beliebig über den Ansparzeitraum verteilbar, was ebenfalls für den neuen Abzugsbetrag gilt.

FG Niedersachsen 20.7.10, 16 K 116/10, Revision unter X R 25/10

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26.11.2010 | Rubrik: für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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