Händlergarantie beim Pkw-Kauf ist nicht steuerfrei

Die Vergabe händlereigener Garantien anlässlich eines Pkw-Kaufs ist umsatzsteuerpflichtig. Es handelt sich durch die untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf um eine unselbstständige Nebenleistung. Durch die Händlergarantie wird lediglich die Werksgarantie verlängert. Daher greift die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8g UStG für den in der Buchführung gesondert ausgewiesenen Preis für den Erwerb des Garantiepakets nicht

FG Münster 8.6.09, 5 K 3002/05 U, Revision unter XI R 23/09

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08.12.2009 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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