GmbH-Spende an Kirchengemeinde verdeckte Gewinnausschüttung?

Spenden einer Kapitalgesellschaft an Kirchengemeinden können zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Dazu genügt es, wenn die GmbH einen Vorteil an eine ihrem Gesellschafter nahestehende Person zuwendet und die Gründe dafür im Gesellschaftsverhältnis liegen.
Der Gesellschafter selbst muss davon nicht profitieren.

Mit diesem Urteil folgt der BFH nicht der im Schrifttum vertretenen Ansicht, dass solche Zuwendungen generell keine verdeckten Gewinnausschüttungen sein können, wenn sie aus der Sicht des Leistenden eine Spende darstellen.

BFH 19.12.07, I R 83/06

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04.08.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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