Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Teilverpachtung

Die Übergabe eines Grundstücks kann auch bei teilweiser Vermietung eine Geschäftsveräußerung im Ganzen sein, wenn die nicht genutzten Flächen hierfür bereitstehen. § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass ein Unternehmen oder ein Teilbetrieb im Ganzen entgeltlich übereignet wird. Hinsichtlich der nicht genutzten Flächen ist auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht durch den Erwerber abzustellen. Ausreichend ist die Übernahme des Mietvertrags, wenn der auch die bislang ungenutzte Fläche umfasst, selbst wenn diese sehr groß ist. Der Verkauf eines komplett nicht vermieteten Grundstücks stellt hingegen in der Regel keine Geschäftsveräußerung im Ganzen dar.

BFH 30.4.09, V R 4/07; 11.10.07, V R 57/06; BStBl II 08, 447

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14.01.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare

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