Funktions- und Risikoanalyse
Die verlangte Funktions- und Risikoanalyse (§ 4 Nr. 3 GAufzV) hat für die Verrechnungspreisbestimmung zentrale Bedeutung.
Denn ein Fremdvergleich ist nur möglich, wenn Funktionen und Risiken vergleichbar sind.Die Höhe der fremdüblichen Marge hängt entscheidend von den wahrgenommenen Funktionen und den übernommen Risiken ab.
Funktionsanalyse
- Forschung- und Entwicklung
- Design
- Einkauf
- Lagerhaltung/Transport
- Produktion
- Auftragsfertigung/Lohnveredelung
- Montage
- Marketing/Werbung
- Kundenaquisition
- Vertrieb
- Kundendienst
- Verwaltungsfunktionen (Finanzwesen, Forderungsmanagement, Personalwesen, Management)
Risikoanalyse
- Verlustrisiko aus Investitionen in Maschinen/Einrichtungen/Forschung und Entwicklung
- Volumenrisiko
- Produkthaftungs- und -fehlrisiko
- Absatzpreisrisiko
- Lagerhaltungsrisiko
- Kreditrisiko
- Wechselrisiko
Die Funktions- und Risikoanalyse beinhaltet auch eine Darstellung der Wertschöpfungskette.
Diese besteht üblicherweise aus Forschung, Entwicklung, Produktion und Vertrieb, wobei der Forschung und Entwicklung der größte Anteil am Gesamtgewinn zuzurechnen ist.
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
07.07.2008 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
