Ein Internet-Dienst ist nur bei Trennung ein Teilbetrieb
Werden im Rahmen eines Einzelunternehmens mehrere relativ gleichartige Internet-Dienste betrieben, stellt die Veräußerung eines Dienstes keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung dar, wenn zwischen den einzelnen Internet-Diensten keine klare organisatorische Trennung besteht. Ein Teilbetrieb ist jedoch möglich, wenn eine starke Trennung etwa durch eigene Anmeldung, Firma, Verwaltung, Organisation, Anlagevermögen, Abrechnungen, Räumlichkeiten, gesonderte Buchführung sowie einen unterscheidbaren Außenauftritt dokumentiert wird.
BFH 9.12.09, X R 4/07
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18.09.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
