Container-Leasing fällt unter die sonstigen Einkünfte
Einnahmen aus der Vermietung von Containern sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und keine Kapitaleinkünfte, wenn die Mietzeit unter der Nutzungsdauer liegt und der Mieter (Leasingnehmer) weder ein Ankaufsrecht noch sonst die Möglichkeit der Nutzung der Wertsteigerung hat. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Vermieter (Leasinggeber) im Falle einer Kündigung nur den Anspruch auf Herausgabe eines bau- und typengleichen Containers gleichen Herstellungsdatums hat. Vorteilhaft an dieser Rechtsprechung ist, dass die Werbungskosten abzugsfähig bleiben und beim Verkauf die Spekulationsfrist des § 23 EStG
nutzbar ist.
FG Baden-Württemberg 23.11.09
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22.09.2010 | Rubrik: für UNTERNEHMER | 0 Kommentare
