Steuerfreiheit für Darlehenspolicen
Dient ein Kredit, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, so ist das bei vor 2005 abgeschlossenen sogenannten Darlehenspolicen für die Steuerfreiheit nach zwölfjähriger Laufzeit unschädlich. Dabei darf die mit der Lebensversicherung abgedeckte Finanzierung auch ein bankübliches Disagio umfassen. Das begünstigte Darlehen muss nämlich lediglich der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dienen, nicht hingegen unmittelbar der Investition selbst.
BFH 19.1.10, VIII R 40/06
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
21.09.2010 | Rubrik: für ANLEGER | 0 Kommentare
