Geänderter Freistellungsauftrag für die Abgeltungsteuer

Für die Abgeltungsteuer ab 2009 gibt es ein verändertes Muster des Freistellungsauftrages, das ab sofort verwendet werden kann.

Bereits vor dem 1.1.2009 erteilte Freistellungsaufträge behalten aber ihre Gültigkeit!

Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten oder Depots desselben Kreditinstituts ist ab 2009 nicht mehr möglich. Daher darf die Bank die beschränkte Anwendung auf einzelne Konten aus weiterhin geltenden Freistellungsaufträgen ab dem Jahr 2009 nicht mehr berücksichtigen.

BMF 2.7.08, IV C 1 - S 2056/0

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04.08.2008 | Rubrik: für ANLEGER | 0 Kommentare

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