Spenden an EU-Organisationen bei Steuererklärung absetzbar

Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben vom 8.4.2010 können Spenden, Stiftungs- und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in allen offenen Fällen auch an Einrichtungen aus anderen EU- oder EWR-Staaten gehen.

Verwandte Themen Steuergestaltung zum Jahreswechsel, Auslandsspenden sind abziehbar

BMF 16.5.11, IV C 4 - S 2223/07/0005 :008,
EuGH 27.1.09, C-318/07, BStBl II 10, 440
BFH, 27.5.09, X R 46/05, BFH/NV 09, 1633

Auslöser hierfür waren Urteile von EuGH sowie BFH. Das BMF hat jetzt zur steuerlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen mit Ansässigkeit im EU- und EWR-Raum Stellung genommen.

Zur Feststellung, ob der ausländische Zuwendungsempfänger die Voraussetzungen des § 10b EStG erfüllt, gelten die für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für inländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen maßgebenden Grundsätze entsprechend. Der ausländische Zuwendungsempfänger muss daher nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 AO dienen. Den Nachweis, dass der ausländische Empfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt, hat der inländische Spender gegenüber dem für ihn zuständigen FA durch Vorlage geeigneter Belege zu erbringen.

Hierzu dienen insbesondere Satzung, Tätigkeitsbericht, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Kassenbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen, Aufzeichnung über die Vereinnahmung von Zuwendungen und deren zweckgerechte Verwendung sowie Vorstandsprotokolle. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass Bescheinigungen über die Zuwendungen von nicht im Inland steuerpflichtigen Organisationen als alleiniger Nachweis nicht ausreichen.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

03.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Spenden an EU-Organisationen bei Steuererklärung absetzbar«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1589

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich