SolZ - Ist die Erhebung ab 2007 verfassungswidrig?

Das FG Niedersachsen hält die Erhebung des SolZ spätestens ab 2007 für verfassungswidrig, weil er seine verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Eine Ergänzungsabgabe dient nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen. Mit dem SolZ sollen hingegen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür besteht ein langfristiger Bedarf. Dieser darf nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden. Das FG hat das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Insoweit können Einspruchsverfahren unter Hinweis auf § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruhen.

FG Niedersachsen 25.11.09, 7 K 143/08

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10.02.2010 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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