Rückwirkender Wechsel zur Sollversteuerung ist möglich
Ein Unternehmer kann auch noch nachträglich von der Ist- zur Sollversteuerung wechseln. Zu dieser Frage gibt es bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung und das Problem ist in der Fachliteratur umstritten. Die zeitliche Grenze für den Wechsel ist die formelle Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids. Ist eine Festsetzung mit einem Einspruch angefochten, kann daher im finanzgerichtlichen Verfahren noch ein Wechsel der Besteuerungsart erfolgen. Durch den Wechsel zur Sollversteuerung können Umsätze vorgezogen werden, um etwa im Gründungsjahr noch die Kleinunternehmerregelung anzuwenden.
FG Niedersachsen 22.12.10, 16 K 303/10
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24.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
