Rückwirkender Vorsteuerabzug bei korrigierter Rechnung?

Dem BFH liegt die praxisrelevante Frage vor, ob der Vorsteuerabzug im Fall der Rechnungsberichtigung rückwirkend zu gewähren ist, sodass insoweit keine Verzinsung eintritt. Der EuGH hatte sich in diesem Sinne geäußert, die Verwaltung interpretiert das Urteil jedoch anders.

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FG Niedersachsen 25.10.10, 5 K 425/08, Revision unter XI R 41/10
FinMin Brandenburg 9.3.11, 31 - S 7300 - 3/10
EuGH 15.7.10, C-368/09, DStR 10, 1475

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10.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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