Nachweis einer steuerfreien Lieferung nur mit USt-ID?
Der BFH hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage gestellt, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn die USt-ID des Erwerbers buchmäßig nachgewiesen ist. Fälle sind offenzuhalten, in denen die Steuerfreiheit mangels ordnungsgemäßen Buchnachweisen verweigert wird
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BFH 10.11.10, XI R 11/09, beim EuGH unter C-587/10
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09.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
