Nachweis einer steuerfreien Lieferung nur mit USt-ID?

Der BFH hat dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zu der Frage gestellt, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn die USt-ID des Erwerbers buchmäßig nachgewiesen ist. Fälle sind offenzuhalten, in denen die Steuerfreiheit mangels ordnungsgemäßen Buchnachweisen verweigert wird

Verwandte Themen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke, Ust-Identifikationsnummer - Neuer Online-Dienst der EU, Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen

BFH 10.11.10, XI R 11/09, beim EuGH unter C-587/10

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

09.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Nachweis einer steuerfreien Lieferung nur mit USt-ID?«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1654

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich