Masseverbindlichkeit bei Einnahmen des Insolvenzverwalters

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter Entgelt für eine vor Verfahrenseröffnung ausgeführte Leistung, begründet dies nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Dieses BFH-Urteil hat für die Praxis große Bedeutung, da Insolvenzverwalter typischerweise Forderungen aus vor der Eröffnung erbrachten Leistungen beitreiben. Der Tenor führt im Vergleich zur bisher allgemein geübten Praxis zu einer deutlichen Schmälerung der Insolvenzmasse, zu deren Lasten nun auch im Fall der Sollbesteuerung der volle Umsatzsteueranteil als Masseverbindlichkeit an den Fiskus auszukehren ist.

BFH 9.12.10, V R 22/10

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

26.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Masseverbindlichkeit bei Einnahmen des Insolvenzverwalters«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1580

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich