Lebensversicherungsverträge können Betriebsvermögen darstellen

**Ansprüche und Verpflichtungen einer Personengesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben des Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des BFH zumindest dann, wenn der Zweck darin besteht, Mittel für die Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen. Das charakteristische Element der Absicherung des Todesfallrisikos darf dabei nur hintergründig bestehen.
**
Verwandte Themen Fremdfinanzierung bei Versicherung, Zinsen zur Finanzierung von Versicherungsbeiträgen als Werbungskosten

BFH 3.3.11, IV R 45/08, BFH 19.5.09, VIII R 6/07, BStBl II 10, 168

Zwar sind Kapitallebensversicherungen selbst dann privat veranlasst, wenn sie der Absicherung betrieblicher Kredite dienen. Soll jedoch Geld für die Tilgung angespart werden, und werden Personen niedrigen Lebensalters versichert, ermöglicht ein geringes Todesfallrisiko niedrige Prämien und damit günstige Konditionen zur Mittelbeschaffung. In solchen Fällen ist der zu den jeweiligen Bilanzstichtagen bestehende Anspruch gegen die Versicherung in Höhe des Deckungskapitals zu aktivieren. Die Prämienzahlungen sind dann als Betriebsausgaben abziehbar, sofern sie keine Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut darstellen. Die Anschaffungskosten für eine Police ergeben sich aus den Aufwendungen für den angesammelten Sparanteil. Die Prämie stellt anteilig Betriebsausgaben dar, soweit sie Risiko, Kosten und Sicherheitszuschläge abdeckt. Der hierfür erhaltene Gegenwert ist mit Jahresablauf verbraucht. Der Sparanteil wird dagegen verzinslich angesammelt und ergibt das Deckungskapital, auf das der Versicherungsnehmer im Falle der Kündigung einen Anspruch hat.

Ein Ansatz mit dem niedrigeren Teilwert kommt nicht in Betracht, weil die Auszahlung des geringeren Rückkaufswerts eine Folge der vorzeitigen Kündigung ist. Dies stellt einen Geschäftsvorfall dar, der wirtschaftlich dem Kündigungsjahr zuzurechnen ist.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

28.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Lebensversicherungsverträge können Betriebsvermögen darstellen«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/1583

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich