Kindergeld-Anspruch bei Vollzeiterwerb

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld für ihren studierenden Nachwuchs, wenn der neben dem ernsthaft und nachhaltig betriebenen Studium eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt.

Erfolgt dies im laufenden Jahr, sind daher für die Ermittlung des Grenzbetrags die Jahreseinkünfte des Kindes zu berücksichtigen. Dies kann zur Folge haben, dass auch für die ersten Monate des Jahres, in denen das Kind wenig oder gar nichts verdient hat, der Kindergeld-Anspruch entfällt.

BFH 31.07.08, III B 64/07

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

23.12.2008 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Kindergeld-Anspruch bei Vollzeiterwerb«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/427

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich