Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten

Das BVerfG hat die Frage, ob Kinderbetreuungskosten für Alleinstehen-de oder ganztägig berufstätige Eltern auch vor 2006 Werbungskosten darstellen, nicht zur Entscheidung angenommen. Daher werden an-hängige Verfahren durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Zu der seit 2006 geltenden Neuregelung, wonach der Betreuungsaufwand zu einem Drittel und oberhalb von 4.000 EUR nicht berücksichtigt wird, liegen dem BFH Revisionen vor. Daher werden Bescheide ab 2006 nur vorläufig festgesetzt.

Keine abweichende Zuordnung von Kinderbetreuungskosten, Vorläufige Festsetzung von Kinderbetreuungskosten

BVerfG 20.10.10, 2 BvR 2064/08; 11.11.09, 2 BvR 1270/07; 13.2.08, 2 BvR 410/05; 16.3.05, 2 BvL 7/00
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder 2.3.11 BFH 25.11.10, III R 79/09
BMF 15.2.10, IV A 3 - S 0338/07/10010
FG Sachsen 19.8.09, 2 K 1038/09, Revision unter III R 67/09
FG Hamburg 23.10.09, 6 K 123/09, Revision unter III R 80/09

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22.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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