Keine Verzinsung der Abzugsteuer
Die Erstattung von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht zu verzinsen. Denn Festsetzung oder Anmeldung erfolgen hier in der Regel zeitnah. Ferner ist der Gesetzgeber nicht zu einer lückenlosen Verzinsung jeglicher Erstattungsansprüche verpflichtet.
BFH-Beschluss vom 18.9.2007, Az. I R 15/05, DB 2008, 449
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
05.05.2008 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
