Keine Steuerbefreiung für Berufsbetreuer

Umsätze eines Berufsbetreuers sind nicht nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei.

Ein Berufsbetreuer zählt weder zu den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege noch zu den der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind.

Die Umsätze des Berufsbetreuers sind auch nicht durch Unionsrecht befreit.

FG Niedersachsen 26.11.10, 5 V 366/10, rkr.

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26.03.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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