Keine Sonderregelung ohne Reiseleistung

Erwirbt ein Reisebüro Eintrittskarten, um diese an Endabnehmer weiter zu veräußern, unterliegt der Umsatz nicht der Margenbesteuerung nach § 25 UStG, wenn nicht gleichzeitig eine Reiseleistung erbracht wird.

Diese Norm ist nach Artikel 26 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie als Sonderregelung für Reisebüros nicht auf den isolierten Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro anwendbar.

EuGH 9.12.10, C-31/10

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24.03.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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