Keine Sanierungsbegünstigung für Neuausbauten

Anspruch auf Steuerförderung von Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäudes in einem Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsgebiet besteht nicht, wenn es sich um einen Wohnungsneubau handelt. Das gilt auch, wenn eine Eigentumswohnung während der Sanierung des Altbaus in dessen bis dahin nicht ausgebauten Dachgeschoss neu errichtet wird. Die Begünstigung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Kosten auf bereits bestehenden Wohnraum entfallen.

FG Berlin-Brandenburg 17.11.10, 2 K 3060/06 B

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19.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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