Ist die Einführung der Steuer-ID verfassungswidrig?

Das FG Köln hat zwar erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID. Diese führen aber nicht zur Vorlage an das BVerfG, weil das FG von der Verfassungswidrigkeit der Norm nicht völlig überzeugt ist. Nunmehr liegt der Fall dem BFH zur Prüfung vor, inwieweit die
Erteilung der Steuer-ID und die Speicherung der damit verbundenen Daten verfassungsgemäß ist.

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FG Köln 7.7.10, 2 K 3834/08; 2 K 3838/08; 2 K 3837/08; 2 K 3093/08; 2 K 3986/08, Revisionen unter II R 46/10 bis 50/10

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25.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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