Herabsetzung der Beteiligungsgrenze
Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG ab 1999 von 25 auf 10 ist verfassungswidrig, soweit davon Wertsteigerungen bis zur Gesetzesverkündung am 31.3.1999 erfasst werden. Das betrifft Anteilsverkäufe ab dem 1.4.1999 mit Beteiligungsquoten zwischen 24,99 und 10 .
Offen beim BFH ist noch, welche Auswirkungen die Absenkung der Beteiligungsgrenze beim Abzug von nachträglichen Schuldzinsen nach dem Verkauf der GmbH-Anteile hat.
Umsetzung der verfassungswidrigen gesetzlichen Rückwirkung
BVerfG 7.7.10, 2 BvR 748/05; 2 BvR 753/05; 2 BvR 1738/05 FG Hamburg 14.12.09, 6 K 18/09, Revision unter VIII R 1/10
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Stichworte: Herabsetzung der Beteiligungsgrenze
24.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
