Grundsätze zur Verwendung von Vordrucken
Das BMF hat die Grundsätze zur Abgabe von nicht ausschließlich elektronisch übermittelten Steuererklärungen definiert. Nichtamtliche Vordrucke müssen in Layout, Papierqualität und Abmessung den amtlichen Vordrucken entsprechen. Bei Internetformularen und komprimierten Vordrucken besteht die Anforderung nur an die Papierqualität. Beim maschinellen Ausfüllen sind negative Beträge mit einem vorgestellten Minuszeichen auszufüllen, Feldeinteilungen einzuhalten und die Kennzahlen nicht zu überschreiben. In der Fußzeile ist der Hersteller des verwendeten PC-Programms anzugeben.
BMF 11.3.11, IV A 5 - O 1000/07/10086-07/IV A 3 - S 0321/07/10004
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25.06.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
