Gilt die Ist-Besteuerung generell nur für Freiberufler?

Eine Freiberufler-GmbH ist nicht zur Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten berechtigt, weil sie keine Einkünfte nach § 18 EStG erzielt, sondern dem KStG unterliegt. Gegen dieses Urteil des BFH wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Verwandte Themen Ist-Besteuerung gilt nicht generell für alle Freiberufler, Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung gelingt noch bis zur Bestandskraft

BFH 22.7.10, V R 4/09, beim BVerfG unter 1 BvR 3063/10

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24.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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