Gebühren für verbindliche Auskünfte
Laut BFH ist die Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte verfassungsgemäß, selbst wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt und soweit ihre Höhe sich nach der vom FA für die Bearbeitung aufgewendeten Zeit richtet.
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BFH 30.3.11, I R 61/10; I B 136/10
FinBeh. Hamburg 25.10.10, 51 - S 0224 - 002/09
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24.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
