Unentgeltliche Wertabgaben
Entnahme von Waren (7 % Umsatzsteuer)
Ein Bäcker entnimmt aus seinem Unternehmen Brot für seinen Privatverbrauch im Wert von 35 ,60 € brutto.
Tipp
Die Warenentnahmen eines Unternehmers aus seinem eigenen Unternehmen sind den Verkäufen an Kunden gleichzusetzen.
So erfassen Sie:
- Entnahme
zu 1. Entnahme
SKR 03 1880 / 8915
SKR 04 2130 / 4610
Unentgeltliche Wertabgaben / Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt
Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.
07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare
