Steuerschuldnerschaft - 13 b UStG
Leistungserbringer erbringt sonstige Leistung im Ausland
Ein deutscher Steuerberater erbringt eine umsatzsteuerliche Beratungsleistung für einen österreichischen Unternehmer für 3 .000,00 €. Der österreichische Unternehmer weist sich mit einer USt-Identifikationsnummer aus.
Tipp
In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b UStG.
So erfassen Sie:
- Rechnung
- Zahlung
zu 1. Rechnung
SKR 03 10000 / 8339
SKR 04 10000 / 4339
Debitor / Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
Zu 2. Zahlung
SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000
Bank / Debitor
Hinweis:
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07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare
