Steuerschuldnerschaft - 13 b UStG

Leistungserbringer erbringt sonstige Leistung im Ausland

Ein deutscher Steuerberater erbringt eine umsatzsteuerliche Beratungsleistung für einen österreichischen Unternehmer für 3 .000,00 €. Der österreichische Unternehmer weist sich mit einer USt-Identifikationsnummer aus.

Tipp
In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13 b UStG.


So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  2. Zahlung

zu 1. Rechnung

SKR 03 10000 / 8339
SKR 04 10000 / 4339

Debitor / Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

Zu 2. Zahlung

SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000

Bank / Debitor

Hinweis:
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07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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