Steuerschuldnerschaft - § 13 b UStG

Leistungsempfänger verkauft Waren bei eBay

Ein deutsche Unternehmer versteigert seine Waren über eBay. Er hat sich bei eBay als gewerbliches Mitglied registriert. Er erhält von einem deutschen Unternehmer 3.500,00 € für seine Waren. Nach den erfolgreichen Auktionen bekommt der deutsche Unternehmer von eBay eine Nettorechnung über 2.000,00 €.

Tipp:
eBay hat seinen Sitz in Luxemburg. Deshalb gilt in diesem Fall die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b Abs. 1 Nr. 1. Der Leistungsempfänger (eBay-Verkäufer) wird zum Schuldner der Umsatzsteuer.

So erfassen Sie:

  1. Verkauf der Waren
  2. Abbuchung der eBay-Gebührenrechnung

zu 1. Verkauf der Waren

SKR 03 1200 / 8400
SKR 04 1800 / 4400

Bank / Erlöse 19 % Ust

Zu 2. Abbuchung der eBay-Gebührenrechnung

SKR 03 3125 / 1200
SKR 04 5925 / 1800

Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmens 19 Vorsteuer und 19 Umsatzsterer / Bank

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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