Steuerschuldnerschaft - 13 b UStG

Leistungsempfänger bucht Leistungen für den Privatbereich

Ein Bauunternehmer (Leistungsempfänger) gibt Malerarbeiten für sein Privathaus in Auftrag. Der Maler (Leistungserbringer) stellt eine Rechnung über 4.000,00 €. Der Leistungsempfänger darf die Vorsteuer nicht abziehen. Der Bauunternehmer zahlt bar.

So erfassen Sie:

  1. Zahlung
  2. Umbuchung der Vorsteuer auf das Privatkonto

zu 1. Zahlung

SKR 03 3140 / 1890
SKR 04 5940 / 2180

Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne 19 Vorsteuer und ohne 19 USt /Privateinlagen

Zu 2. Umbuchung der Vorsteuer auf das Privatkonto

SKR 03 1860 / 4003140
SKR 04 2700 / 4005940

Grundstücksaufwand / Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne 19 Vorsteuer und ohne 19 USt

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Steuerschuldnerschaft - 13 b UStG«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/932

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2010, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich