Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG wird in Anspruch genommen
Ein Büroschrank wird am 02.12.2008 angeschafft und kostet brutto 1.190,00 €. Der Büroschrank wird zu 100 % betrieblich genutzt.
So erfassen Sie:
- Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
zu 1. Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG
SKR 03 4851 / 0420
SKR 04 6241 / 0650
§ 7g Abs. 5 EStG n. F. (ohne Kfz) / Büroeinrichtung
Hinweis:
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07.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare
