Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG

Auflösung des IAB bei unterbliebener Investition

Ein Unternehmer hat im Jahr 2007 einen Investionsabzugsbetrag i. H. v. 13.000,00 € gebildet. Dieser sollte für die Anschaffung eines neuen Firmen-PKWs (zu mehr als 90 % betrieblich genutzt) dienen. Den PKW hat er bis zum 31.12.2010 nicht angeschafft. In 2011 erhält er einen berichtigten Bescheid für 2007 mit einer Steuernachzahlung i.H. v. ca 4.000,00 € und zusätzlich festgesetzte Zinsen i.H. v. ca. 560,00 €.

Nebenrechnung für die Zinsen auf die Steuernachzahlung - § 233a AO und § 238 AO)

Beginn des Zinslaufes:

15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist 31.12.2007 + 15 Monate = 01 .04.2009

Ende des Zinslaufes:

Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. (Angefangene Monate bleiben außer Acht) Festsetzung am 18.08.2011 -> Ende ist der 31.07.2011
Höhe: 0,5 für jeden vollen Monat

Im Beispiel: 4/2009 bis 7/2011 -> 28 Monate



Berechnung der Zinsen: 28 Monate x 0,5
x 4.000,00 € = 560,00 €

Tipp
Die Zinsen auf die Steuernachzahlung stellen keine abziehbare Betriebsausgabe dar!

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

01.02.2010 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/915

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2010, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich