Innergemeinschaftlicher Erwerb

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer in Deutschland erwirbt Waren im Wert von netto 3 .000,00 € von einem österreichischen Unternehmer.

Erhält ein deutscher Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von einem Unternehmer eines anderen Mitgliedsstaates, so unterliegt diese Lieferung in Deutschland der Erwerbsteuer. Ist der deutsche Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, so kann er die erklärte Umsatzsteuer zeitgleich und betragsidentisch aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb sofort wieder als Vorsteuer geltend machen.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungseingang
  2. Zahlung der Rechnung

zu 1. Rechnungseingang

SKR 03 3425 / 70000
SKR 04 5425 / 70000

Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer / Kreditor

Zu 2. Zahlung der Rechnung

SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800

Keditor / Bank

Hinweis:
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02.12.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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