Innergemeinschaftlicher Erwerb

Steuerfreie Lieferungen

Ein Unternehmer liefert Möbel im Wert von 19.500,00 € an einen Französischen Unternehmer.


Tipp:
Für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren muss der Nachweis,
dass die Geschäftspartner Unternehmer sind erbracht werden. Deshalb muss die USt-IdNr. beider
Unternehmer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Auf der Rechnung muss ein Vermerk sein,
dass es sich bei der Lieferung um eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" handelt.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungsausgang

zu 1. Rechnungsausgang

SKR 03 10000 / 8125
SKR 04 10000 / 4125

Debitor / Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1 b UStG

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

12.12.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Innergemeinschaftlicher Erwerb«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/909

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich