Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen - Lieferschwelle überschritten




Ein Unternehmer versendet Material im Wert von 190.000,00 € an eine Privatperson in Gemeinschaftsgebiet (Österreich). Der Unternehmer hat die Lieferschwelle bereits im Vorjahr überschritten.


Tipp:
Da die Lieferschwelle von Österreich überschritten wurde, muss die österreichische Umsatzsteuer (20 %) in Rechnung gestellt und an die österreichischen Finanzbehörden abgeführt werden. In Deutschland ist dieser Vorgang nicht steuerbar.

So erfassen Sie:

  1. Rechnungsausgang

zu 1. Rechnungsausgang

SKR 03 10 10000 / 8320
SKR 04 10 10000 / 4320

Debitor / Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leiferungen

Hinweis:
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14.12.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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