GWG bei Gewinn-Einkünften - § 6 Abs. 2 a EStG
Wirtschaftsgüter mit AK / HK zwischen 150,00 - 1.000,00 € (Sammelposten)
Ein Unternehmer kauft folgende Wirtschaftsgüter gegen Barzahlung:
- einen Bürostuhl für brutto 595,00 €
- ein Gemälde für den Besprechungsraum für brutto 238,00 €
- einen Besprechungstisch für brutto 1190,00 €.
So erfassen Sie:
- Kauf des Bürostuhls
- Kauf des Gemäldes
- Kauf des Besprechungstisches
- Abschreibung des Sammelpostens am Jahresende
zu 1. Kauf des Bürostuhls
SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600
Zu 2. Kauf des Gemäldes
SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600
Zu 3. Kauf des Besprechungstisches
SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600
Zu 4. Abschreibung des Sammelpostens am Jahresende
SKR 03 4862 / 0485
SKR 04 6264 / 0675
Tipp:
Nach § 6 Abs. 2a EStG ist für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind, ein Sammelposten zu bilden, wenn sie netto zwischen 150,00 und 1000,00 € betragen. Am Jahresende wird die Summe aller Nettobeträge (=Sammelposten) mit 20 % 5 Jahre lang abgeschireben.
Hinweis:
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26.11.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare
