GWG bei Gewinn-Einkünften - § 6 Abs. 2 a EStG

Wirtschaftsgüter mit AK / HK zwischen 150,00 - 1.000,00 € (Sammelposten)



Ein Unternehmer kauft folgende Wirtschaftsgüter gegen Barzahlung:

  1. einen Bürostuhl für brutto 595,00 €
  2. ein Gemälde für den Besprechungsraum für brutto 238,00 €
  3. einen Besprechungstisch für brutto 1190,00 €.

So erfassen Sie:

  1. Kauf des Bürostuhls
  2. Kauf des Gemäldes
  3. Kauf des Besprechungstisches
  4. Abschreibung des Sammelpostens am Jahresende

zu 1. Kauf des Bürostuhls

SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600

Zu 2. Kauf des Gemäldes

SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600

Zu 3. Kauf des Besprechungstisches

SKR 03 900485 / 1000
SKR 04 900675 / 1600

Zu 4. Abschreibung des Sammelpostens am Jahresende

SKR 03 4862 / 0485
SKR 04 6264 / 0675

Tipp:
Nach § 6 Abs. 2a EStG ist für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind, ein Sammelposten zu bilden, wenn sie netto zwischen 150,00 und 1000,00 € betragen. Am Jahresende wird die Summe aller Nettobeträge (=Sammelposten) mit 20 % 5 Jahre lang abgeschireben.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

26.11.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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