Gewerbesteuer § 4 Abs. 5b EStG
Nachzahlung
Ein Unternehmen erhält einen Bescheid für die Gewerbesteuer 2007 mit einer Nachzahlung i.H.v. 2.150,00 € und für die Gewerbesteuer 2008 mit einer Nachzahlung i.H.v. 3.100,00 €. Gleichzeitig werden die Vorauszahlungen auf vierteljährlich 850,00 € angepasst. Die nächste Vorauszahlung ist am 10.07.09 fällig. Für das Jahr 2007 wurde eine Rückstellung i.H.v. 1.180,00 € gebildet und für das Jahr 2008 wurde eine
Rückstellung i.H.v. 1.120,00 € gebildet.
Nach § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG sind Gewerbesteuerzahlungen für Erhebungszeiträume bis 31.12.2007 noch als Betriebsausgabe abziehbar, erst danach nicht mehr.
So erfassen Sie:
- Nachzahlung für 2007
- Nachzahlung für 2008
- Auflösung der Rückstellung für 2007
- Auflösung der Rückstellung für 2008
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009
zu 1. Nachzahlung für 2007
SKR 03 2280 / 1200
SKR 04 7640 / 1800
Gewerbesteuernachzahlung Vorjahre / Bank
Zu 2. Nachzahlung für 2008
SKR 03 2281 / 1200
SKR 04 7641 / 1800
Gewerbesteuernachzahlung und Gewerbesteuererstattung für Vorjahre §4 Abs. 5b EStG/ Bank
Zu 3. Auflösung der Rückstellung für 2007
SKR 03 0957 / 2284
SKR 04 3030 / 7644
Gewerbesteuerrückstellung / Erträge aus der Auflösung Gewerbesteuerrückstellungen
Zu 4. Auflösung der Rückstellung für 2008
SKR 03 0956 / 2283
SKR 04 3035 / 7643
Gewerbesteuerrückstellung § 4 Abs. 5b EstG / Erträge aus der Auflösung Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EstG
Zu 5. Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2009
SKR 03 4320 / 1200
SKR 04 7610 / 1800
Gewerbesteuer / Bank
Hinweis:
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23.11.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare
