Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner ein Blumenstrauß für 25,90 € brutto.


Geschenk (brutto) 30 pauschale Lohnsteuer nach § 37 b 7,77 €

Lohnsteuer 5,5
Solidaritätszuschlag 0,43 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern) 0,54 €
Summe 8,74 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  3. Zahlung

zu 1. Geschenk

SKR 03 904631 / 1200
SKR 04 906611 / 1800

Geschenke an Dritte abzugsfähig / Bank

Zu 2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG

SKR 03 4632 / 1741
SKR 04 6612 / 3730

Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig / Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer

Zu 3. Zahlung

SKR 03 1741 / 1200
SKR 04 3730 / 1800

Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer / Bank

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

03.11.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

Kommentare & Anmerkungen

zum Beitrag: »Geschenke«,
Trackback-URL: http://www.steuerberater-pressler.de/cgi-bin/m4/mt-tb.cgi/820

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

© 2007-2012, Steuerberater Jens Preßler, 04105 Leipzig, Gohliser Strasse 7
Kontakt, Impressum, Sitemap, Archiv | Design & Konzept: einfach-persoenlich