Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde über 35,00 € mit Pauschalierung nach § 37 b EStG

Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner einen Blumenstrauß der für 45,00 € brutto.


Geschenk (brutto) 30 pauschale Lohnsteuer nach § 37 b 13,50 €

Lohnsteuer 5,5
Solidaritätszuschlag 0,74 €
Lohnsteuer 7 % pauschale Kirchenlohnsteuer (Bayern) 0,95 €
Summe 15,19 €

So erfassen Sie:

  1. Geschenk
  2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG
  3. Zahlung

zu 1. Geschenk

SKR 03 4636 / 1200
SKR 04 6621 / 1800

Geschenke an Dritte nicht abzugsfähig / Bank

Zu 2. Pauschale Lohnsteuer nach 37 b EstG

SKR 03 4637 / 1741
SKR 04 6612 / 3730

Pauschale Steuern und Abgaben für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig / Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer

Zu 3. Zahlung

SKR 03 1741 / 1200
SKR 04 3730 / 1800

Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer / Bank

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

04.11.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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