Erhaltene Anzahlung

Restzahlung im Folgejahr


Ein Unternehmer (Soll-Versteuerer) verkauft Büroeinrichtungen für brutto 1.190,00 €.
Der Kunde leistet am 01.11. eine Anzahlung i.H.v. 119,00 €. Lieferung und Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag ist der 01.02. des Folgejahres. Am 01.03. wird der Restbetrag i.H.v. 1.071,00 € überwiesen.

So erfassen Sie:

im laufenden Jahr

1) den Zahlungseingang
2) die Anzahlung
3)die Aktivierung der USt

im Folgejahr

4) die Auflösung der RAP
5) die Rechnung
6) die Auflösung der Anzahlung
7) die Zahlung des Restbetrages
8) die Abschreibung

zu 1. Zahlungseingang

SKR 03 1200 / 1718
SKR 04 1800 / 3272

Bank / erhaltene versteuerte Anzahlung 19 % USt

Zu 2. Anzahlung

SKR 03 1593 / 10000
SKR 04 1495 / 10000

Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto auf Anzahlungen / Debitoren

Zu 3. Aktivierung der USt

SKR 03 1710 / 985
SKR 04 3250 / 1930

erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeiten) / als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer

Im Folgejahr

Zu 4. Auflösung der RAP

SKR 03 985 / 1710
SKR 04 1930 / 3250

als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer / erhaltene Anzahlung (Verbindlichkeiten)

Zu 5. Rechnung

SKR 03 10000 / 8400
SKR 04 10000 / 4400

Debitor / Umsatzerlöse 19 % USt

Zu 6. Auflösung

SKR 03 1718 / 1593
SKR 04 3272 / 1495

erhaltene versteuerte Anzahlung 19 % USt / Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitorenkonto auf Anzahlungen

Zu 7. Zahlung des Restbetrages

SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000

Bank / Debitor

Zu 8. Abschreibung

Aus vereinfachungsgründen haben wir auf Darstellung der Abschreibung verzichtet. Bitte denken Sie daran die Abschreibung für Anlagegüter monatsgenau zu erfassen.

Hinweis:
Wir haben die Steuertipps und Steuerinformationen nach bestem Wissen erarbeitet und geprüft. Wir übernehmen keine Haftung für die Anwendung der Information und sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen jedweder Art.

10.10.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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