Bauabzugssteuer §§ 48 ff EstG

Buchungen beim Leistungsempfänger

Ein Unternehmen (=Leistungsempfänger) beauftragt im Mai ein Bauunternehmen (=Leistungserbringer) ein weiteres Bürogebäude zu errichten. Im April erhält Die Firma die Rechnung über den vereinbarten Preis von 700.000,00 € zzgl. USt. Eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 2 EStG liegt nicht vor. Das Unternehmen zahlt die Rechnung abzüglich dem Steuerabzug von 15 % (§ 48 Abs. 1 EStG) anfang Juni des gleichen Jahres.

So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  2. Zahlungseingang
  3. Forderung gegenüber dem FA

zu 1. Rechnung

SKR 03 10000 / 8400
SKR 04 10000 / 4400

Debitor / Erlöse

Zu 2. Zahlungseingang

SKR 03 1200 / 10000
SKR 04 1800 / 10000

Bank / Debitor

Zu 3. Forderung gg. dem Finanzamt

SKR 03 1543 / 10000
SKR 04 1456 / 10000

Forderung gg. dem Finanzamt / Debitor

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15.10.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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