Bauabzugssteuer §§ 48 ff EstG

Buchungen beim Leistungserbringer

Ein Unternehmen (=Leistungsempfänger) beauftragt im Mai ein Bauunternehmen (=Leistungserbringer) ein weiteres Bürogebäude zu errichten. Im April erhält Die Firma die Rechnung über den vereinbarten Preis von 700.000,00 € zzgl. USt. Eine Freistellungsbescheinigung gem. § 48 Abs. 2 EStG liegt nicht vor. Das Unternehmen zahlt die Rechnung abzüglich dem Steuerabzug von 15 % (§ 48 Abs. 1 EStG) anfang Juni des gleichen Jahres.

So erfassen Sie:

  1. Rechnung
  2. Zahlung der Rechnung
  3. Verbindlichkeiten gegenüber dem FA
  4. Zahlung an das Finanzamt

zu 1. Rechnung

SKR 03 900090 / 70000
SKR 04 900240 / 70000

Geschäftsbauten / Debitor

Zu 2. Zahlung der Rechnung

SKR 03 70000 / 1200
SKR 04 70000 / 1800

Debitor / Bank

Zu 3. Verbindlichkeit gg. dem Finanzamt

SKR 03 70000 / 1749
SKR 04 70000 / 3726

Debitor / Verbindlichkeiten a. d. Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag

Zu 4. Zahlung an das Finanzamt

SKR 03 1749 / 1200
SKR 04 3726 / 1200

Verbindlichkeiten a. d. Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag / Bank

Hinweis:
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16.10.2009 | Rubrik: Buchungs-Tipps | 0 Kommentare

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