Bilanzierung - Kfz-Steuer ist abzugrenzen
Für die gezahlte Kfz-Steuer ist gewinnerhöhend ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im folgenden Wirtschaftsjahr entfällt.
Es handelt sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für einen späteren Aufwand.
BFH 19.5.10, I R 65/09; 7.4.10, I R 77/08, BFH/NV 10, 1339
Hessisches FG 6.11.08, 9 K 2244/04, DStRE 10, 329
