Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit dem Betriebs-Kfz
Der BFH hat erneut bekräftigt, dass der pauschale Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte nicht unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung anzusetzen ist. Dann kann
eine Einzelbewertung der gelegentlichen Fahrten durchgeführt werden. Die Verwaltung wendet die BFH-Sichtweise nun in offenen Fällen an. Unter VI R 76/10 ist noch zu klären, bei welcher Fahranzahl im Monat der Zuschlag durch Einzelbewertung mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer zu ermitteln ist.
BFH 22.9.10, VI R 54/09; VI 55/09; VI R 57/09; 28.8.08, VI R 52/07, BStBl II 09, 280; 4.4.08, VI R 68/05, BStBl II 08, 890
FG Rheinland-Pfalz 24.2.10, 2 K 2573/08, Revision unter VI R 51/10 FG Niedersachsen 15.4.10, 14 K 60/09, Revision unter VI R 67/10
FG Baden-Württemberg 21.7.10, 1 K 2195/10, Revision unter VI R 76/10 BMF 12.3.09, IV C 5 - S 2334/08/10010, BStBl I 09, 500; 23.10.08, IV C 5 - S 2334/08/10010, BStBl I 08, 961
BMF 1.4.11, IV C 5 - S 2334/08/10010
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18.07.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare
