EuGH prüft Steuerfreiheit der Wertpapierverwaltung

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Banken und andere Vermögensverwalter, die für einzelne Anleger Wertpapiere verwalten, mit dieser Leistung der Umsatzsteuer unterliegen. Sollte der EuGH die Steuerfreiheit der individuellen Verwaltung bejahen, kann für Anleger ein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer bestehen.

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BFH 28.10.10, V R 9/10, beim EuGH unter C-44/11
BMF 9.12.08, IV B 9 - S 7117-f/07/10003, BStBl I 08, 1086

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07.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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