Aufwand für Hund ist keine Nachlassverbindlichkeit
Die zukünftigen Aufwendungen für die Versorgung eines Hundes stellen keine Nachlassverbindlichkeiten dar. Etwas anderes gilt nur, wenn die Verpflichtung zur Versorgung des Tieres als Auflage aus dem Testament des Verstorbenen zu erfüllen ist. Übernimmt der Erbe den Hund hingegen freiwillig aus einer moralischen, nicht aber rechtlichen Verpflichtung, liegt keine abziehbare Auflage des Verstorbenen vor. Dies stellt keinen Verstoß gegen das in Art. 20a GG verankerte Ziel des Tierschutzes dar.
BFH 29.6.09, II B 149/08
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20.08.2010 | Rubrik: für Erben | 0 Kommentare
