Entlastung für Ehepaar und Haushaltsgemeinschaft?

Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind Verheiratete sowie Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen Kindern ausgeschlossen. Das BVerfG hat die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden mangels Grundrechtsverletzung nicht zur Entscheidung angenommen. Einkommensteuerbescheide ergehen zu diesem Punkt nicht mehr vorläufig. Gegen den BVerfG-Beschluss wurde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt, weil durch die Nichtgewährung an Verheiratete in unzulässigerweise in ihr Familienleben eingegriffen wird. Beim BFH ist die Zuordnung des Entlastungsbetrags zu klären, wenn ein Kind in mehreren Haushalten aufgenommen wurde.

Fälle sind ruhend zu stellen.

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BVerfG 25.9.09, 2 BvR 266/08; 22.5.09, 2 BvR 310/07, BStBl II 09, 884, beim EuGH unter 45624/09
FG Köln 14.8.08, 15 K 1468/07, EFG 08, 1796, Revision unter III R 79/08

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01.08.2011 | Rubrik: Steuer-Tipps für ALLE | 0 Kommentare

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