Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung tritt zum 1.7.2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 1,95 v.H. vor.
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz BT Drs. 16/7439
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Der BFH hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann ein Kredit an den Arbeitgeber beruflich veranlasst ist, sodass der Ausfall des Darlehens zu Werbungskosten führt.
BFH 7.2.08, VI R 75/06, DB 08, 734
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Der BFH hat sich in zwei praxisrelevanten Urteilen mit der Auswirkung des Progressionsvorbehalts aus dem Arbeitslosengeld auf die Abfindung bei Arbeitnehmern beschäftigt.
Positiv: BFH 17.1.08, VI R 44/07
Negativ: BFH 15.11.07, VI R 66/03
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Da der Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auf den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung beschränkt wurde, kommt es in der Praxis vermehrt zu Gegenstrategien.
OFD Münster 27.2.08, Kurzinfo Einkommensteuer Nr. 010/2008, DB 08, 729
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Das BMF nimmt zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Stellung und hat den Anwendungserlass auf insgesamt 96 Seiten aktualisiert.
BMF 5.2.08, IV C 8 - S 2222/07/0003
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Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, wonach Kosten für das häusliche Arbeitszimmer durch das Steueränderungsgesetz 2007 nur noch beim Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar sind.
FG Berlin-Brandenburg 6.11.07, 13 V 13146/07
BVerfG 7.12.99, 2 BvR 301/98, BStBl II 00, 162; 4.12.02, 2 BvR 400/98 und 2 BvR 1735/00, BStBl II 03, 534
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Durch das Jahressteuergesetz 2008 ist die zweijährige Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Arbeitnehmer entfallen.
OFD Münster 20.12.07; 2.1.08, Kurzinformation ESt Nr. 001/2007
BFH 22.5.06, VI R 49/04, BStBl II 06, 808; VI R 46/05, BStBl II 06, 820, beim BVerfG unter 2 BvL 55/06, 2 BvL 56/06
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Nach einem Urteil des FG Hamburg ist die Entfernungspauschale nicht auf Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und wechselnden Tätigkeitsstätten anzuwenden.
FG Hamburg 9.8.07, 1 K 25/07, EFG 07, 1940, Revision unter VI R 47/07,
Sächsisches FG 20.6.07, 2 K 185/06, Revision unter VI R 39/07
BMF 26.10.05, IV C 5 - S 2353 - 211/05, BStBl I 05, 960
LStR 2008, 20.12.07, BStBl I 07, Sondernummer 1
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Im vom FG Niedersachsen entschiedenen Fall gewährte ein Tankstellenbetreiber seinen Mitarbeitern einen regelmäßigen Warenbezug. Die Arbeitnehmer erhielten eine auf monatlich 44 EUR limitierte Guthabenkarte, über die sie wahlweise Benzin oder Tabak- und Süßwaren aus dem Sortiment ordern durften. Hierbei handelt es sich nicht um einen Warengutschein, sodass die Freigrenze für Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 S. 9 EStG nicht anwendbar ist. Denn der Arbeitgeber wendet der Belegschaft lohnsteuerpflichtigen Barlohn zu, indem er die Kosten der von den Arbeitnehmern bezogenen Waren bis zu einer monatlichen Höchstgrenze trägt.
FG Niedersachsen 12.4.07, 11 V 65/07
BFH 27.10.04, VI R 51/03, BStBl II 05, 137
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Nach BFH-Auffassung ist die ab 2007 geltende Regelung des § 9 Abs. 2 EStG ver-fassungswidrig, soweit Aufwendungen für die Wege zur Arbeit steuerlich nicht abge-zogen werden können.
BFH 10.1.08, VI R 17/07, beim BVerfG unter 2 BvL 2/07; IV R 27/07, DStR 08, 188, BMF 8.10.07, IV A 4 - S 0338/07/0003, BStBl I 07, 723; 4.10.07, IV A 4 - S 0623/07/0002, BStBl I 07, 722; BZSt 18.1.08, St II 2 - S 2471 - 313/2007, DB 08, 204 ;FG Niedersachsen 27.2.07, 8 K 549/06, EFG 07, 690, beim BVerfG unter 2 BvL 1/07; FG Saarland 22.3.07, 2 K 2442/06, EFG 07, 853, beim BVerfG unter 2 BvL 2/07
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